Finanzhilfe

Mehr Unterstützung in Freiburg

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Erhöhung der Entschädigungen für betreuende Angehörige

Der Staatsrat von Freiburg hat beschlossen, die Pauschalentschädigung für betreunde Angehörige auf 35 Franken pro Tag zu erhöhen, gültig ab dem 1. Januar 2024.

Im Kanton Freiburg ist die Entschädigung Steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht als Einkommen deklariert werden.

Ein weiterer Antrag prüft derzeit eine Kombination der Pauschalentschädigung mit einem Lohn für Grundpflege durch Organisationen der ambulanten Hilfe und Pflege zu ermöglichen.

Diese Erhöhung markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Anerkennung und Unterstützung der betreuenden Angehörigen und unterstreicht ihren unschätzbaren Beitrag zur Gesellschaft: Alles für betreuende Angehörige.